Willkommen auf der offiziellen Website der Paul Flora Nachlassvertretung.

Rechtslage

Nach derzeitig gültiger Rechstlage gibt es zwei voneinander unterscheidbare Rechte in Bezug auf das Werk eines Künstlers:

  • Das Werknutzungsrecht (Copyright und Online-Rechte etc.)
  • Das Urheberrecht inkl. Folgerecht

Die beiden Rechte unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt:
Das Folgerecht als Teil des Urheberrechts (Abschnitt III des Gesetzestextes) ist demnach nicht veräußer- bzw übertragbar, sondern nur vererbbar (Abschnitt III – §23-1). Werknutzungsrechte (Abschnitt IV des Gesetzestextes) können auch veräußert oder übertragen werden (Abschnitt IV – §27).

Das Folgerecht ist nach einer Schonfrist (Novelle 2009) seit 1.1.2012 auch auf die Erben übergegangen. Seit 19. Dezember 2018 folgte das Finanzamt den Empfehlungen der Handelskammer insoferne, als nunmehr keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt, weil keine Gegenleistung erbracht wird.


Die traurige Nachricht vom Tod des zweiten Erben neben Paul Floras Tochter Katharina Seywald, Thomas Flora, hinterlässt eine Lücke, persönlich und auch für die Nachlassvertretung, der Thomas Flora ein verlässlicher Partner war. Diese Nachlassvertretung für Paul Floras Rechte wurde im Sinne Paul Floras und im Einverständnis der beiden Erben betrieben. Operativ wurde – ebenfalls mit Einverständis der beiden Erben – seit 2010 Dr. Thomas Seywald (Kunsthistoriker und langjähiger Nachlassverwalter, zusammen mit Katharina Seywald und Thomas Flora, und selbst seit über 30 Jahren engstens mit der Arbeit Floras verbunden) eingesetzt.
In kniffligen Fragen der Echtheit entschied ein Dreiergremium bestehend aus Thomas Flora, Katharina Seywald und Dr. Thomas Seywald. Diese Lücke ist bis dato nicht geschlossen, jedoch kann man sich auf das Urteil der verblieben Nachlassvertretung verlassen.

UNSERE SERVICES FÜR KUNDEN, KOLLEGEN & AUKTIONSHÄUSER
(Auszug)

Rechtevergabe

Die Flora-Nachlassgesellschaft ist die oberste Instanz in Sachen Rechtevergabe rund um Paul Floras Werke.

Expertisen & Beratung

Gerne stellen wir unsere Expertise in Form von Verkaufs- und Ankaufsberatung zur Verfügung.

Ausstellungsgestaltung

Wir haben reichlich Erfahrung in der Organisation und Gestaltung von musealen Ausstellungen – davon können Sie profitieren!

Paul Flora: Nachruf

Paul Flora verstarb in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2009 um ein Uhr morgens. Er ist friedlich eingeschlafen. Hier ein Nachruf von Karl-Markus Gauß:

Paul Flora war stolz darauf, dass seine Zeichnungen nicht nur in Museen, sondern in Abertausenden Wohnzimmern jener hängen, die man gemeinhin als „einfache Menschen“ bezeichnet. Seine Popularität war groß, und er hat sich ihrer nicht eitel und elitär geschämt, sondern sie alle Tage genossen.

Als Künstler hatte er die Gabe des bösen Blicks, dem das Verlachenswerte in der Welt auffällt, auf dass er es in seinen Zeichnungen festhalte; als Mensch aber war er geradezu arglosen Sinnes, witzig, hilfsbereit, das lebende Beispiel dafür, dass große Künstler keine Egomanen sein müssen. Die Kunst, die er nimmermüde bis ins hohe Alter geschaffen hat, weil ihm das Zeichnen von Kindheit auf das natürliche Metier seines Lebens war, ist tatsächlich für alle da: Sie erfreut den Kenner der graphischen Tradition und den Betrachter, der sich ihr ohne kunstgeschichtliches Vorwissen stellt, ihr Witz ist subtil und hintergründig, ihre Form meisterhaft.

Es bleiben seine Kunstwerke; aber es wird auch so schnell nicht die Erinnerung an einen wahrlich noblen Menschen verblassen, der sich in seiner eigenen, humanen Lebenskunst selbst erschuf und alle bezauberte, die ihm zu begegnen das Glück hatten.

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Die Nachlassgesellschaft für Paul Flora

Die Paul-Flora-Nachlassgesellschaft besteht zu gleichen Teilen aus den beiden Erben:

  • Katharina Seywald (geborene Flora), Salzburg und Rechtsnachfolger
  • Thomas Flora, Innsbruck. und Rechtsnachfolger

Die operative Nachlassvertretung firmiert in Salzburg auf www.paulflora-rechte.com.

Anfragen richten Sie bitte an info@paulflora-rechte.com