Willkommen auf der offiziellen Website der Paul Flora Nachlassvertretung.
Rechtslage
Nach derzeitig gültiger Rechstlage gibt es zwei voneinander unterscheidbare Rechte in Bezug auf das Werk eines Künstlers:
- Das Werknutzungsrecht (Copyright und Online-Rechte etc.)
- Das Urheberrecht inkl. Folgerecht
Die beiden Rechte unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt:
Das Folgerecht als Teil des Urheberrechts (Abschnitt III des Gesetzestextes) ist demnach nicht veräußer- bzw übertragbar, sondern nur vererbbar (Abschnitt III – §23-1). Werknutzungsrechte (Abschnitt IV des Gesetzestextes) können auch veräußert oder übertragen werden (Abschnitt IV – §27).
Das Folgerecht ist nach einer Schonfrist (Novelle 2009) seit 1.1.2012 auch auf die Erben übergegangen. Ob Umsatzsteuerpflicht vorliegt und zu welchem Satz, muss der weiteren Klärung zugeführt werden, das Finanzamt ist derzeit der Auffassung, dass Umsatzsteuerpflicht besteht, die Kammer widerspricht dieser Meinung, da keine Gegenleistung die Grundlage des Umsatzes ist. Die Frage wurde nunmehr der EU-Mehrwertsteuerkommission zur Begutachtung vorgelegt, bis zur Klärung ist davon auszugehen, dass Umsatzsteuerpflicht vorliegt.
UNSERE SERVICES FÜR KUNDEN, KOLLEGEN & AUKTIONSHÄUSER
(Auszug)
Rechtevergabe
Die Flora-Nachlassgesellschaft ist die oberste Instanz in Sachen Rechtevergabe rund um Paul Floras Werke.
Expertisen & Beratung
Gerne stellen wir unsere Expertise in Form von Verkaufs- und Ankaufsberatung zur Verfügung.
Ausstellungsgestaltung
Wir haben reichlich Erfahrung in der Organisation und Gestaltung von musealen Ausstellungen – davon können Sie profitieren!
Paul Flora: Nachruf
Paul Flora verstarb in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2009 um ein Uhr morgens. Er ist friedlich eingeschlafen. Hier ein Nachruf von Karl-Markus Gauß:
Paul Flora war stolz darauf, dass seine Zeichnungen nicht nur in Museen, sondern in Abertausenden Wohnzimmern jener hängen, die man gemeinhin als „einfache Menschen“ bezeichnet. Seine Popularität war groß, und er hat sich ihrer nicht eitel und elitär geschämt, sondern sie alle Tage genossen.
Als Künstler hatte er die Gabe des bösen Blicks, dem das Verlachenswerte in der Welt auffällt, auf dass er es in seinen Zeichnungen festhalte; als Mensch aber war er geradezu arglosen Sinnes, witzig, hilfsbereit, das lebende Beispiel dafür, dass große Künstler keine Egomanen sein müssen. Die Kunst, die er nimmermüde bis ins hohe Alter geschaffen hat, weil ihm das Zeichnen von Kindheit auf das natürliche Metier seines Lebens war, ist tatsächlich für alle da: Sie erfreut den Kenner der graphischen Tradition und den Betrachter, der sich ihr ohne kunstgeschichtliches Vorwissen stellt, ihr Witz ist subtil und hintergründig, ihre Form meisterhaft.
Es bleiben seine Kunstwerke; aber es wird auch so schnell nicht die Erinnerung an einen wahrlich noblen Menschen verblassen, der sich in seiner eigenen, humanen Lebenskunst selbst erschuf und alle bezauberte, die ihm zu begegnen das Glück hatten.
HABEN SIE RECHTLICHE FRAGEN ZUM HANDEL MIT FLORA-WERKEN?
ODER BENÖTIGEN SIE EINE BEGUTACHTUNG VOM EXPERTEN?
Die Nachlassgesellschaft für Paul Flora
Die Paul-Flora-Nachlassgesellschaft besteht zu gleichen Teilen aus den beiden Erben:
- Katharina Seywald (geborene Flora), Salzburg und Rechtsnachfolger
- Thomas Flora, Innsbruck. und Rechtsnachfolger
Die operative Nachlassvertretung firmiert in Salzburg auf www.paulflora-rechte.com.
Anfragen richten Sie bitte an info@paulflora-rechte.com